Abschiebungen: Verbände kritisieren Umgang mit Gesetzentwurf

Verbände aus Nordrhein-Westfalen kritisieren den Umgang der Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf für die Verschärfung der Abschieberegeln. Die Stellungnahmefrist für Expertinnen und Experten sei sehr kurz gewesen und das Gesetz beinhalte weitreichenden Eingriffe in Grundrechte, kritisierten das Abschiebungsreporting NRW, das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein am Dienstag in Köln. Nötig […]

von epd

Verbände aus Nordrhein-Westfalen kritisieren den Umgang der Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf für die Verschärfung der Abschieberegeln. Die Stellungnahmefrist für Expertinnen und Experten sei sehr kurz gewesen und das Gesetz beinhalte weitreichenden Eingriffe in Grundrechte, kritisierten das Abschiebungsreporting NRW, das Komitee für Grundrechte und Demokratie sowie der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein am Dienstag in Köln. Nötig sei eine Migrationspolitik, die Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt.

Für Mittwoch und Donnerstag sind in Bundesratsausschüssen Anhörungen zu dem Entwurf geplant. Er sieht unter anderem vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage zu verlängern, Abschiebungen nicht mehr vorab anzukündigen und die Befugnisse der Polizei bei Durchsuchungen in Gemeinschaftsunterkünften zu erweitern. Die Frage der Unverletzlichkeit von Wohnraum bei Abschiebungen sei aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig, betonten die Verbände. Diese Entscheidung werde vom Gesetzgeber aber offenbar „bewusst nicht abgewartet“.

Auch beim Recht auf Freiheit, das Recht auf Privatsphäre oder den Grundsatz, sich nicht selbst belasten zu müssen, befürchten die Verbände weitreichende Einschränkungen. Diese stünden „in keinerlei Verhältnis zu den von der Bundesregierung propagierten zusätzlichen 600 Abschiebungen pro Jahr“, kritisierte Sebastian Rose vom Abschiebungsreporting NRW.

Bevor das Bundeskabinett den 72-seitigen Entwurf Ende Oktober verabschiedet hatte, sei er Expertinnen und Experten „ohne sachlichen Grund“ mit einer Stellungnahmefrist von nur 48 Stunden übermittelt worden, kritisierten die Verbände. Eine „ernsthafte fachliche Auseinandersetzung“ sei auf dieser Basis nicht möglich und von der Bundesregierung „offensichtlich nicht erwünscht“ gewesen, hieß es.

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