Flüchtlingsrat: Kinder von Asylbewerbern erhalten 20 Euro weniger
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sieht in dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung eine Benachteiligung für Kinder von Asylbewerbern. Der Entwurf sehe eine ersatzlose Kürzung der Hilfen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder um 20 Euro pro Monat vor, teilte die Hilfsorganisation am Donnerstag mit. Damit seien Kinder, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, die einzige Gruppe, die ab 1. Januar 2025 weniger als bisher erhalten soll.
Leistungsberechtige nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus keine Kindergrundsicherung erhalten, erläuterte Kai Weber von der Geschäftsführung des Flüchtlingsrates. Dennoch finde sich im neuen Gesetzentwurf eine Regelung für diese Personengruppe. Diese sehe eine ersatzlose Streichung des sogenannten Sofortzuschlags vor. Das entspreche einer Kürzung um 20 Euro pro Monat.