Zeitungsverleger kündigen Schlichtungsverfahren mit Sendern auf
Der Zeitungsverlegerverband BDZV hat das im Medienstaatsvertrag vorgesehene Schlichtungsverfahren mit den öffentlich-rechtlichen Sendern formal aufgekündigt. Das erfuhr der Mediendienst der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag aus ARD- und ZDF-Kreisen. Das Schlichtungsverfahren soll Streitfälle über das Online-Angebot der Anstalten beilegen, um langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Zuletzt hatten beide Seiten in der Auseinandersetzung um die Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks (SWR) die Schlichtung für gescheitert erklärt. Der Konflikt um die App, die sich vor allem an junge Menschen richtet, war auch schon vor Gericht ausgetragen worden. Dabei geht es um die Frage, ob die App zu presseähnlich ist, also zu sehr den Angeboten der Verlage entspricht.
Der BDZV begründet die Kündigung damit, dass sich seine Leitungsgremien neu aufgestellt haben. Laut der Vereinbarung sollte der BDZV in der paritätisch mit Vertreten der Verlage und der öffentlich-rechtlichen Anstalten besetzten Schlichtungsstelle mit seinem Präsidenten und einem Vizepräsidenten vertreten sein. Seit dem Ausscheiden von Springer-Vorstandschef Mathias Döpfner als BDZV-Präsident Ende 2022 wurde das Präsidialsystem beim BDZV abgeschafft. Seitdem führt ein aus drei Personen bestehender Vorstand den Verband.
Die Kündigung sei fristgerecht bei den Anstalten eingegangen, heißt es aus ARD- und ZDF-Kreisen weiter. Eine Antwort sei noch nicht erfolgt. Rechtlich sei unklar, welche Wirkung die Kündigung habe. Das Schlichtungsverfahren und die Einrichtung einer Schlichtungsstelle sind seit 2018 bindend im Medienstaatsvertrag festgeschrieben. Die Schlichtungsstelle hatte aber erst 2022 erstmals getagt.
Ein Hintergrund der Kündigung ist auch die Ankündigung des BDZV, im Streit mit den Anstalten die EU-Kommission in Brüssel anzurufen. Diese soll in einem sogenannten Beihilfeverfahren prüfen, ob vor allem die ARD mit Teilen ihres Online-Angebots gegen den Beihilfekompromiss aus dem Jahr 2007 verstößt. Damals hatte die Kommission die Zulässigkeit, ARD und ZDF über Rundfunkgebühren und -beiträge zu finanzieren, an bestimmte Auflagen wie den Verzicht auf presseähnliche Angebote im Internet geknüpft.