Zum Pfarramt, nicht zum Standesamt

Staatliche Bedienstete berichten, dass viele, die ihren Austritt aus der Kirche erklären, ein großes Mitteilungsbedürfnis haben. Sie reden über Steuern, Missbrauch, Entfremdung, reformunwillige Kirche. Doch gehört das nicht viel eher ins Ohr der Kirchen? Ein Gastbeitrag in fünf Kapiteln.

Wer aus der Kirche austreten will, muss sich nicht an das Pfarramt, sondern an das Standesamt wenden. Aber warum eigentlich? Staatliche Bedienstete beobachten, dass es vielen Austretenden ein Bedürfnis ist, über ihre Gründe zu sprechen. Wären sie damit nicht besser beim Pfarrer oder der Pfarrerin aufgehoben? Nur in Bremen ist der Kirchenaustritt auch beim Pfarramt möglich. Bernhard Schlink, emeritierter Professor für Öffentliches Recht, erklärt, warum die Regelungen sind wie sie sind und hinterfragt ihre Sinnhaftigkeit.

Ausgaben kaufen und Artikel lesen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren