Zum Pfarramt, nicht zum Standesamt
Wer aus der Kirche austreten will, muss sich nicht an das Pfarramt, sondern an das Standesamt wenden. Aber warum eigentlich? Staatliche Bedienstete beobachten, dass es vielen Austretenden ein Bedürfnis ist, über ihre Gründe zu sprechen. Wären sie damit nicht besser beim Pfarrer oder der Pfarrerin aufgehoben? Nur in Bremen ist der Kirchenaustritt auch beim Pfarramt möglich. Bernhard Schlink, emeritierter Professor für Öffentliches Recht, erklärt, warum die Regelungen sind wie sie sind und hinterfragt ihre Sinnhaftigkeit.
Ausgaben kaufen und Artikel lesen.